Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
(Muster des niederländischen Verbandes der Folienhersteller)

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
(Muster des niederländischen Verbandes der Folienhersteller)

1) Anwendbarkeit

Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Handelsverträge, in deren Rahmen wir als Verkäufer/Lieferant auftreten. Der niederländische Wortlaut dieser Bedingungen ist bindend. Ergänzungen zu diesen Bedingungen oder Abweichungen davon gelten nur, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens wird ausgeschlossen.

2) Definitionen

In diesen Bedingungen ist unter dem Begriff "Käufer" auch "Auftraggeber" zu verstehen.

Unter dem Begriff "schriftlich" ist in diesen Bedingungen auch eine Nachricht zu verstehen, die per Fax oder E-Mail übermittelt wurde, auch wenn diese auf Grund der (automatischen) Versandweise keine Unterschrift trägt.

3) Angebote, Zustandekommen von Verträgen, Lieferzeit und Abruflieferung

  1. Unsere Angebote und mündlichen Zusagen sind immer völlig unverbindlich. Ein Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir den uns erteilten Auftrag schriftlich bestätigt haben beziehungsweise sobald wir mit der Ausführung des uns erteilten Auftrags tatsächlich begonnen haben.

  2. Die Lieferzeit beginnt, sofern und sobald ein Auftrag von uns schriftlich angenommen wurde und wir die für die Ausführung erforderlichen Angaben und Materialien vom Käufer erhalten haben. Angaben von Lieferfristen erfolgen unsererseits immer nach bestem Wissen, sie sind jedoch nicht bindend. Die Lieferfrist wird um die Zeitspanne verlängert, in der wir durch höhere Gewalt vorübergehend nicht in der Lage sind, auf Grund besonderer Umstände nicht zu liefern, auch wenn diese laut gängiger Geschäftsauffassungen uns zuzuschreiben sind und diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Annahme des Auftrags vorhersehbar waren. Eine wie auch immer verursachte Überschreitung der Lieferfrist räumt dem Käufer außer im Falle von Vorsatz oder Fahrlässigkeit unsererseits in keinem Fall das Recht auf irgend einen Schadenersatz ein.

  3. Wenn bei Lieferung auf Abruf keine andere Frist vereinbart wurde, gilt als Maximum, innerhalb dessen der Abruf erfolgen muss, eine Frist von drei Monaten nach erfolgter Bereitstellungsmeldung oder so viel weniger, wie unter den gegebenen Umständen als angemessen zu betrachten ist. Bei Lieferung auf Abruf wird davon ausgegangen, dass der Käufer eingewilligt hat, dass die Lieferung zu dem für die Abruflieferung vereinbarten Zeitpunkt erfolgt ist. Wenn die tatsächliche Lieferung nicht zu dem Zeitpunkt erfolgt ist, treten wir von dem Moment an als Verwahrer für den Käufer auf. In dem Fall sind wir berechtigt, Lagerkosten in Rechnung zu stellen.

4) Auflösung

Wenn die Ausführung eines von uns eingegangenen Vertrages infolge außergewöhnlicher Umstände im Sinne des obigen Artikels 3 erschwert wird, haben wir das Recht, den Vertrag anstelle der Einhaltung vollständig oder teilweise aufzulösen. Ein Käufer, der seine Ansprüche auf Grund eines Versäumnisses bei der Erfüllung von Verpflichtungen unsererseits geltend machen will, muss uns immer erst mittels Einschreiben die Möglichkeit bieten, uns auf unser Auflösungsrecht zu berufen.

5) Bezahlung

  1. Sämtliche Zahlungen müssen ohne Abzug, Nachlass oder Verrechnung an unsere Geschäftsstelle oder auf unser Bankkonto erfolgen. Zahlungen an einen Vertreter oder (andere) Mitarbeiter sind nur gültig, wenn eine von einem Geschäftsführer oder Prokuristen unserer Gesellschaft unterzeichnete Quittung ausgestellt wird. Wir sind berechtigt, auf unsere Rechnungen 2% Skonto aufzuschlagen.

  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei fristgemäßer Zahlung kann der aufgeschlagene Skontobetrag vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.

  3. Wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt ist, schuldet uns der Käufer ohne vorherige Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1% monatlich oder die Verzugszinsen im Sinne von Art. 119a Band 6 Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande, falls diese höher sind.

  4. Bei nicht fristgemäßer Bezahlung ist der Käufer verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung hin eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber zu leisten.

  5. Wenn wir im Falle einer nicht fristgemäßen Bezahlung gezwungen sind, eine Forderung zur Beitreibung einem Dritten zu übergeben, schuldet uns der Käufer sämtliche sich hieraus ergebenden Kosten, wobei die Kosten für außergerichtliche Inkassotätigkeiten - Kosten im Rahmen der Vollstreckung eines Vollstreckungstitels, die nicht unter eine Prozesskostenverurteilung fallen, hier nicht inbegriffen - werden auf 15% des Rechnungsbetrages mit einem Minimum von Euro 100,00 festgesetzt. Sämtliche Zahlungen, die vom Käufer oder in dessen Namen geleistet werden, dienen zuerst zur Begleichung der fälligen Zinsen und Kosten und werden erst danach auf die Hauptsumme in Abzug gebracht.

  6. Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, alle laufenden Aufträge aufzuschieben, bis die Bezahlung innerhalb einer von uns näher anzugebenden Frist erfolgt ist. Bleibt die Bezahlung innerhalb dieser näheren Frist aus, sind wir berechtigt, alle laufenden Verträge aufzulösen, dies unbeschadet unserer Rechte auf Schadenersatz.

6) Eigentumsvorbehalt und Nutzung

  1. Von uns gelieferte Sachen sowie früher gelieferte Sachen bleiben unser unveräußerbares Eigentum, bis der Käufer uns all das, was wir von im zu fordern haben oder haben werden, einschließlich Zinsen und Kosten - ein eventuell zu zahlender (Schaden-)Ersatz wegen eines Versäumnisses bei der Erfüllung dieses Vertrages hier inbegriffen - vollständig bezahlt hat. Der Käufer ist nicht berechtigt, die von uns gelieferten Sachen auch welche Weise auch immer anders als im Rahmen der normalen Ausübung seines Betriebes oder Berufes zu veräußern.

  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die von uns gelieferten Sachen auf welche Weise auch immer zu belasten. Der Käufer räumt uns bereits jetzt das Recht ein, in auftretenden Fällen all die Orte zu betreten, an denen sich unsere Sachen befinden, damit wir unsere Eigentumsrechte ausüben können.

  3. Die für den Auftraggeber angefertigten Entwürfe, Formen, Klischees, Bildträger und Lithografien, Werkzeuge und Ähnliches sowie die damit verbundenen Urheberrechte bleiben, soweit nicht anders vereinbart, bleiben unser Eigentum und zu dessen Übertragung sind wir nicht verpflichtet.

  4. Die für mehrmaligen Gebrauch vorgesehene Emballage von unseren Produkten bleibt unser Eigentum. Der Auftraggeber wird diese Emballage zu unserer Verfügung halten und er haftet für deren Beschädigung oder Verlust.

  5. In Bezug auf Reste (Ausschuss, Abfall) von Materialien oder Halbfabrikaten, die der Käufer für die Produktion beschafft hat, gilt, dass der Käufer uns diese als Eigentum übertragen hat.

7) Garantie des Käufers

Der Käufer garantiert uns gegenüber, berechtigt zu sein, alle von ihm oder in seinem Namen zur Verfügung gestellten Entwürfe, Abbildungen und Texte zu vervielfältigen (zu lassen) und zu nutzen und er schützt uns vor sämtlichen Ansprüchen Dritter auf Grund der ihnen zustehenden Marken- und/oder Urheberrechte in Bezug auf diese Entwürfe, Abbildungen und Texte.

8) Anrechenbares Versäumnis

Wenn der Käufer bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber ein anrechenbares Versäumnis begeht sowie im Falle von Insolvenz, Zahlungsaufschub oder Auflösung seines Betriebes sind wir berechtigt, ohne irgend eine Inverzugsetzung und ohne richterliches Einschreiten - nach unserem Ermessen - die Ausführung des Vertrages aufzuschieben oder diesen vollständig oder teilweise aufzulösen, ohne zu irgend einem Schadenersatz verpflichtet zu sein und unbeschadet des Rechtes auf vollumfängliche Entschädigung durch den Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, auf ein entsprechendes Ersuchen hin eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten.

9) Transport

Die Transportkosten gehen auf Rechnung des Käufers, sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Von dem Zeitpunkt an, da die verkauften Sachen oder ein Teil davon für die Lieferung verladen werden, trägt der Käufer das Risiko in Bezug auf alle etwaigen direkten oder indirekten Schäden, die dem Käufer oder Dritten an diesen Sachen oder durch diese entstehen.

10) Preise

Wir sind berechtigt, den bei der Annahme des Auftrags vereinbarten Preis unter Berücksichtigung der diesbezüglich eventuell bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu erhöhen, wenn nach dem Tag des Zustandekommens des Vertrages Grundstoffe, Hilfsmittel, die Preise für Teile, die wir von Dritten beziehen, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Steuern, Zölle oder Gebühren, Transportkosten u.ä. erhöht werden, auch wenn diese Erhöhungen die Folge von Währungskursänderungen sind, sowie im Falle der Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender staatlicher Abgaben und Steuern.

11) Reklamationen, Toleranzen, Haftungsbeschränkung

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Gelieferte zum Zeitpunkt der Lieferung zu kontrollieren.

  2. Reklamationen/Beschwerden müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sachen mittels Einschreiben oder Telefax bei uns geltend gemacht werden, um gültig zu sein. Reklamationen/Beschwerden wegen Fehlmengen, Abweichungen von den angegebenen Spezifikationen oder äußerlich erkennbaren Schäden müssen vom Käufer auf der Empfangsbestätigung vermerkt werden, um gültig zu sein.

  3. Wir strengen uns an, um gemäß der vereinbarten Bestellung zu liefern. Abweichungen in Bezug auf vereinbarte Gewichte, Mengen, Größen, Farben, Bedruckungen und/oder anderen Ausführungsbezeichnungen räumen nicht das Recht ein, die Lieferung nicht anzunehmen, es sei denn, die Abweichung gestaltet sich derart gravierend, dass sie unannehmbar ist.

  4. Abweichungen von der vereinbarten Dicke, Länge oder Breite der gelieferten Produkte sind anhand eines Durchschnittsexemplars der gelieferten Produkte und nicht anhand einiger Ausnahmeexemplare zu beurteilen.

  5. Die zulässige Abweichung von dem vereinbarten Format (Länge und/oder Breite) beträgt bei Kunststofffolie auf Rollen und für Tüten aus Kunststofffolie 5%.

  6. Die zulässige Abweichung von der einfachen Messung im Vergleich zur vereinbarten Dicke beträgt bei:

  • Kunststofffolie bis einschließlich 20 mu: 20%

  • Kunststofffolie von 20 mu bis 50 mu: 15%

  • Kunststofffolie über 50 mu: 10%

  1. Mehr- oder Minderlieferungen gelten als in Übereinstimmung mit den vereinbarten Mengen und/oder Stückzahlen erfolgt, wenn die mengen- oder zahlenmäßigen Abweichungen nicht mehr als:

  • 30% über oder unter der angegebenen Menge bei Bestellungen mit einem Nettogewicht von bis zu 500 kg;

  • 20% über oder unter der angegebenen Menge bei Bestellungen mit einem Nettogewicht von 500 bis einschließlich 1000 kg;

  • 10% über oder unter der angegebenen Menge bei Bestellungen mit einem Nettogewicht von 1000 bis einschließlich 5000 kg;

  • 5% über oder unter der angegebenen Menge bei Bestellungen mit einem Nettogewicht von mehr als 5000 kg betragen.

  1. Beim Anbringen von beliebigen Codes auf Verpackungen, worunter dem EAN-Code, übernehmen wir keinerlei Haftung in Bezug auf die Brauchbarkeit oder für die Folgen, wenn ein derartiger Code mit dem dazu geeigneten Gerät überhaupt nicht oder nur fehlerhaft gelesen werden kann.

  2. Der Käufer hat nicht das Recht, den Empfang der verkauften Sachen zu verweigern oder diese zurückzusenden, es sei denn, wir haben hierzu unser schriftliches Einverständnis gegeben. Wenn der Käufer der Meinung ist, dass das von uns Gelieferte nicht dem entspricht, was wir verkauft haben, muss er uns darüber unverzüglich in Kenntnis setzen und uns Gelegenheit geben, die gelieferten Sachen in Augenschein zu nehmen. Verarbeitete Sachen gelten als genehmigt. In allen Fällen, in denen nicht frachtfrei geliefert wird, hat der Käufer das Recht, die Sachen auf eigene Kosten vor dem Verladen zu prüfen, sofern er uns rechtzeitig über die beabsichtigte Prüfung in Kenntnis setzt.

  3. Reklamationen räumen dem Käufer nicht das Recht ein, die Bezahlung seiner Verbindlichkeiten aufzuschieben. Wenn die Reklamation begründet ist, werden wir nach eigenem Ermessen entweder einen angemessenen Schadenersatz zahlen, wobei sich der Maximalbetrag auf den Rechnungswert der gelieferten Sachen beläuft, auf die sich die Reklamation bezieht, oder die gelieferten Sachen gegen Rücksendung der ursprünglich gelieferten Sachen kostenlos austauschen. Zu weiterem Schadenersatz und zur Vergütung indirekter Sachen sind wir nicht verpflichtet.

  4. Jede Teillieferung gilt als separate Lieferung und muss vom Käufer bezahlt werden.

  5. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen Bedingungen haften wir nicht direkte oder indirekte Schäden, welche der Käufer und/oder seine Abnehmer infolge der Nichterfüllung unserer Verpflichtungen erleiden, es sei denn, diese sind eine Folge von anrechenbarem Vorsatz oder Fahrlässigkeit unsererseits.

12) Streitigkeiten

Alle Verträge unterliegen niederländischem Recht. Soweit Abweichungen von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln zulässig sind, nimmt der zuständige Richter unseres satzungsgemäßen Niederlassungsortes alle etwaigen Streitigkeiten zu Kenntnis, die zwischen uns und dem Käufer entstehen, sofern wir es nicht bevorzugen, die Streitigkeit bei dem gesetzlich zuständigen Richter anhängig zu machen.

13) Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Bedingungen beeinträchtigen nicht die Wahrnehmung unserer gesetzlichen Rechte.